Dieser Whistleblowing-Kanal steht allen Personen (Hinweisgeber*innen) zur Verfügung, die aufgrund laufender oder früherer beruflicher Verbindungen zur Universität Informationen über Rechtsverletzungen erlangt haben.
Ihr Hinweis stellt einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung von rechtskonformem und ethischem Verhalten an der Universität Mozarteum Salzburg dar und ist eine wichtige Unterstützung, um eventuelle Missstände zu erkennen, Schäden abzuwenden und Maßnahmen zur Vermeidung von Rechtsverletzungen zu entwickeln.
Ihr Hinweis stellt einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung von rechtskonformem und ethischem Verhalten an der Universität Mozarteum Salzburg dar und ist eine wichtige Unterstützung, um eventuelle Missstände zu erkennen, Schäden abzuwenden und Maßnahmen zur Vermeidung von Rechtsverletzungen zu entwickeln.
Ihre Meldung können Sie namentlich oder anonym abgeben. In jedem Fall sichert die Universität eine vertrauliche und sorgfältige Bearbeitung zu.
Es können ausschließlich Hinweise abgegeben werden, die die folgenden Bereiche betreffen (§ 3 HSchG):
- Öffentliches Auftragswesen
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheit
- Umweltschutz
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
- öffentliche Gesundheit
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Verstöße gegen das Antikorruptionsstrafrecht (§§ 302 bis 309 StGB)
- Verletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union (gem. Art. 325 AEUV)
- Verletzungen von Binnenmarktvorschriften, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und das Beihilfenrecht sowie gegen Körperschaftssteuervorschriften
WICHTIG: Das Whistleblowing-System ist nicht zur Meldung von Notfällen geeignet!
Hinweise, die nicht in den Anwendungsbereich des HSchG fallen, wie zum Beispiel Hinweise betreffend Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, betreffend Diskriminierungen, betreffend sexueller Belästigung, betreffend Mobbing etc. sind vom Hinweisgeber*innensystem nicht erfasst und sind bei den dafür zuständigen Stellen einzubringen.
Das Hinweisgeber*innensystem ist nicht für die Meldung von Data Breaches geeignet. Bitte kontaktieren Sie hierfür databreach@moz.ac.at.
Bitte verwenden Sie die Hinweisgeber*innen-Plattform nicht als Feedback-Kanal oder Beschwerde-Plattform.
Eine wissentliche Falschmeldung stellt eine mit Strafe bedrohte Handlung dar und wird dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß HSchG begangen.
Zu beachten:
Sie erhalten nach der Hinweisabgabe einen Link und ein Passwort als Zugangsschlüssel. Bitte bewahren Sie diese sicher auf, um Ihren Hinweis weiterverfolgen und mit der Meldestelle kommunizieren zu können. Bei Verlust ist der Zugang zur Meldung im System technisch ausgeschlossen und kann auch durch die Meldestelle nicht wieder hergestellt werden.
Wie unser Hinweisgebersystem Ihre Anonymität schützt:
- Es werden keine Informationen zur Identifizierung an den*die Ansprechpartner*in gegeben.
- Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
- Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.
Wie Sie Ihre Anonymität schützen:
- Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet/VPN).
- Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc.), das von Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in zur Verfügung gestellt wurde.
- Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.