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Öffentliches Auftragswesen →
Öffentliche Aufträge sind zwischen einem Unternehmen und einem öffentlichen Auftraggeber geschlossene entgeltliche Verträge über die Ausführung von Bauleistungen, die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen.

Werden Aufträge nicht an den Bestbieter vergeben, kann ein schwerwiegender ökonomischer Schaden für die Universität entstehen. Inkorrekte Auftragsvergaben führen zu rechtswidriger Benachteiligung der Bieter und verhindern einen fairen Wettbewerb.

Beispiele:
  • Verbotene Absprachen in einem Vergabeverfahren
  • Vergabe von Aufträgen ohne Einholung entsprechender Angebote
  • Interessenskonflikte bei Auftragsvergaben
Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung →
Unter Geldwäsche versteht man das illegale Einschleusen von Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.

Gerade im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen, Finanzprodukten und Finanzmärkten sind Regulierung und Kontrolle unabdingbar, vor allem zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zur frühzeitigen Aufdeckung riskanter oder schädigender Praktiken im Finanzbereich. 
Produkt- und Verkehrssicherheit →
Produkt- und Verkehrssicherheit bezieht sich auf die Gewährleistung, dass die von der Universität hergestellten oder genutzten Produkte den geltenden Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen. Hersteller*innen müssen ihre Produkte auf drohende Gefahren prüfen und angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen. 

Ebenso sind im Bereich der Verkehrssicherheit Schutzvorschriften zu beachten, z.B. bei der Beförderung von gefährlichen Gütern. 
Umweltschutz →
Umweltschutz umfasst jegliche Umweltdelikte und Umweltschädigungen und bezieht sich auf Maßnahmen und Aktivitäten, die darauf abzielen, die Umwelt zu erhalten, zu schützen und nachhaltig zu nutzen. Dazu zählen Bereiche wie Energieeffizienz, Abfallmanagement und der Schutz von natürlichen Ressourcen.

Beispiele
  • Illegale Abfallentsorgung
  • Unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen
  • Unerlaubte Verwendung, unsachgemäße Lagerung/Entsorgung von Chemikalien
  • Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung
Strahlenschutz und nukleare Sicherheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz →
Verstöße gegen Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Gesundheit von Personen und der Umwelt vor schädlicher Strahlung aus kerntechnischen Aktivitäten. Verstöße in Bezug auf die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Vorschriften über Gesundheit, Schutz und Wohlergehen von Tieren.

Beispiele:
  • Unsachgemäße Handhabung von radioaktiven Materialien
  • Nichteinhaltung von Strahlenschutzmaßnahmen
  •  Tierquälerei
Öffentliche Gesundheit →
Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Gesellschaft, wie z.B. Prävention von Krankheiten oder Gesundheitsförderung.

Beispiel
  • Einhaltung oder Umsetzung von Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Pandemien;
Verbraucherschutz →
Verstöße gegen Verbraucherrechte und Verbraucherschutz, wie z.B. die Einschränkung von gesetzlich vorgegebenen Informations- und Rücktrittsrechten, insbesondere im online Handel. 
Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen →
Verstöße gegen die DSGVO und das Datenschutzgesetz sowie Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung von Vorschriften und Maßnahmen, die die Sicherheit von Netz- und Informationssicherheit gewährleisten.
Verstöße gegen das Antikorruptionsstrafrecht (§§ 302 bis 309 StGB) →
Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. 

Darunter fallen insbesondere folgende strafrechtlichen Tatbestände:
  • Missbrauch der Amtsgewalt
  • Bestechlichkeit, Bestechung
  • Vorteilsannahme (zur Beeinflussung), Vorteilszuwendung (zur Beeinflussung)
  • Verbotene Intervention
  • Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten

Beispiele:
  • Amtsmissbrauch z.B. Falschbegutachtung eines*einer Kandidat*in im Habilitationsverfahren 
  •  Verbotene Geschenkannahme z.B. durch veranlasste Bevorzugung eines Unternehmens
Verletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union →
Darunter fallen der Missbrauch von Fördergeldern und sonstige rechtswidrige Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU, sowie Handlungen oder Praktiken, die dazu führen könnten, dass EU-Fördermittel oder Mittel aus EU-Programmen unrechtmäßig und missbräuchlich verwendet oder nicht ordnungsgemäß abgerechnet werden. 

Beispiel
  •  Missbräuchliche Verwendung von EU-Fördergeldern, z.B. Verwendung von EU-Fördergeldern für andere Zwecke als das geförderte Projekt;
  • Falschdeklarierung von eingeführten Gütern, Zoll- und Abgabenhinterziehung;
  • Falsche Abrechnung von Ausgaben: Es werden absichtlich oder versehentlich falsche Informationen über Ausgaben in einem EU-finanzierten Projekt bereitstellt, um mehr Geld zu erhalten.
Verletzungen von Binnenmarktvorschriften, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und das Beihilfenrecht sowie gegen Körperschaftssteuervorschriften →
Darunter fallen Handlungen, die den freien Wettbewerb und den ungehinderten Handel innerhalb der EU beeinträchtigen, sowie Regelungen, die sicherstellen sollen, dass Unternehmen und Institutionen fair und offen miteinander konkurrieren.

Beispiele:
  • Anerkennung von Qualifikationen: Wenn eine Universität Abschlüsse oder Qualifikationen aus anderen EU-Ländern nicht angemessen anerkennt, könnte dies gegen die Grundsätze der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen verstoßen.
  • Wettbewerbsverzerrung: Wenn eine Universität staatliche Beihilfen oder finanzielle Vorteile in einer Weise gewährt, die den fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt beeinträchtigen, indem beispielsweise bestimmte Unternehmen oder Sektoren begünstigt werden.