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Verletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
Darunter fallen der Missbrauch von Fördergeldern und sonstige rechtswidrige Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU, sowie Handlungen oder Praktiken, die dazu führen könnten, dass EU-Fördermittel oder Mittel aus EU-Programmen unrechtmäßig und missbräuchlich verwendet oder nicht ordnungsgemäß abgerechnet werden. 

Beispiel
  •  Missbräuchliche Verwendung von EU-Fördergeldern, z.B. Verwendung von EU-Fördergeldern für andere Zwecke als das geförderte Projekt;
  • Falschdeklarierung von eingeführten Gütern, Zoll- und Abgabenhinterziehung;
  • Falsche Abrechnung von Ausgaben: Es werden absichtlich oder versehentlich falsche Informationen über Ausgaben in einem EU-finanzierten Projekt bereitstellt, um mehr Geld zu erhalten.

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    Mag. Katrin Hochleitner, LLB.oec.
    Mag. Katrin Hochleitner, LLB.oec.
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